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Organspende – Menschenwürde, Sterben und Selbstbestimmung

vor 6 Minuten
6 Min. Lesezeit

Ein persönlicher Beitrag über medizinische Möglichkeiten, ethische Fragen und die Bedeutung einer bewussten Entscheidung.



Eine Holzskulptur mit ineinandergreifenden Händen im Garten der Hoffnung.
Menschlichkeit bedeutet, einander Halt zu geben – und die Entscheidungen des anderen zu respektieren.

Die Organspende gehört zu den sensibelsten Fragen unserer modernen Medizin. Für schwerkranke Menschen kann eine Transplantation lebensrettend sein oder ihre Lebensqualität erheblich verbessern. Sie bedeutet Hoffnung – für Betroffene ebenso wie für ihre Familien.


Doch die postmortale Organspende berührt auch grundlegende Fragen unseres Menschseins:

Was bedeutet der Tod?

Wie erleben Angehörige den Abschied?

Welche Rolle spielen persönliche, ethische und spirituelle Überzeugungen?

Und wie lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende tatsächlich selbstbestimmt getroffen wird?


Die aktuelle Diskussion über eine mögliche Widerspruchsregelung in Deutschland bietet Anlass, diese Fragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.


Dieses Thema beschäftigt mich nicht nur aufgrund der politischen Diskussion. Ich habe in meiner eigenen Familie mehrfach erlebt, was schwere Krankheit, medizinische Eingriffe, Hoffnung und schließlich der Abschied von einem geliebten Menschen bedeuten.


Auch in meinem Ehrenamt als Hospizbegleiterin begegne ich der Endlichkeit unseres Lebens auf sehr unmittelbare Weise.

Diese Erfahrungen haben meinen Blick auf das Sterben geprägt. Sie haben mich gelehrt, wie wichtig es ist, nicht nur medizinische Möglichkeiten zu betrachten, sondern auch die Bedürfnisse, Ängste und Überzeugungen der Menschen, die davon betroffen sind.


Deshalb möchte ich mit diesem Beitrag Fragen aufgreifen, die in der öffentlichen Diskussion aus meiner Sicht mehr Aufmerksamkeit verdienen – ohne die Entscheidung für oder gegen eine Organspende vorwegzunehmen.


Hirntod und Organentnahme – medizinische und ethische Perspektiven


Voraussetzung für eine postmortale Organspende in Deutschland ist die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, auch Hirntod genannt.


Nach medizinischen und rechtlichen Kriterien gilt der Mensch damit als verstorben. Eine bewusste Wahrnehmung oder Schmerzempfindung ist nach diesem Verständnis nicht mehr möglich.


Gleichzeitig kann der Körper durch künstliche Beatmung und intensivmedizinische Maßnahmen weiterhin warm sein, während das Herz schlägt und der Kreislauf aufrechterhalten wird. Für Angehörige kann es deshalb schwer sein, den bereits eingetretenen Tod zu begreifen.


Auch die Organentnahme selbst wirft Fragen auf. Da nach festgestelltem Hirntod keine bewusste Schmerzwahrnehmung mehr möglich ist, wird eine Vollnarkose zur Schmerzausschaltung medizinisch nicht als notwendig angesehen. Während der Operation werden jedoch Medikamente eingesetzt, unter anderem um Reflexbewegungen zu unterdrücken.


Für die Medizin ist diese Vorgehensweise nachvollziehbar begründet. Ethische und spirituelle Fragen nach der Bedeutung des Sterbens können dennoch bestehen bleiben.


Angehörige zwischen Abschied und Entscheidung


Wenn ein Mensch stirbt, stehen seine Angehörigen häufig unter erheblichem emotionalem Druck.


Liegt keine eindeutige Erklärung zur Organspende vor, müssen sie sich zusätzlich mit dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen auseinandersetzen. Dabei geht es nicht darum, welche Entscheidung sie selbst bevorzugen, sondern darum, was der verstorbene Mensch gewollt hätte.


Diese Verantwortung kann als belastend empfunden werden, insbesondere wenn zuvor nie über Organspende gesprochen wurde.


Hinzu kommt, dass die intensivmedizinische Versorgung und die Vorbereitung einer Organentnahme den gewohnten Ablauf des Abschieds verändern können.


Für manche Angehörige ist dies eine zusätzliche Belastung. Andere erleben es als tröstlich, dass durch die Organspende möglicherweise einem anderen Menschen geholfen werden kann.


Entscheidend ist, dass Angehörige verständlich informiert, respektvoll begleitet und mit ihren Fragen ernst genommen werden.


Blick durch eine orange, rote und gelbe Glasscheibe auf die Landschaft im Garten der Hoffnung.
Wir blicken auf dieselbe Welt – und sehen sie doch mit unterschiedlichen Augen.

Welche Bedeutung hat die Seele beim Sterben?


Für mich sind wir Menschen mehr als unser Körper. Ich verstehe uns auch als spirituelle Wesen – unabhängig davon, welcher Religion oder Weltanschauung wir angehören.


In der Begleitung sterbender Menschen in meiner Familie und in meinem Ehrenamt als Hospizbegleiterin habe ich immer wieder wahrgenommen, dass Sterben für mich weit mehr ist als das Ende biologischer Funktionen.


Es ist ein tiefgreifender Übergang – so wie die Geburt den Beginn unseres irdischen Lebens markiert.


Was in diesem Übergang geschieht, lässt sich für mich nicht allein durch medizinische Kriterien beschreiben.


Was geschieht mit der Seele beim Sterben? Ich glaube, dass jeder Mensch seine eigene Antwort darauf finden darf.


Andere Menschen verstehen den Tod ausschließlich biologisch oder haben andere spirituelle Vorstellungen. Auch das verdient Respekt.


Gerade deshalb halte ich es für wichtig, dass persönliche Überzeugungen und Wünsche im Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen ernst genommen werden.


Die finanziellen Dimensionen der Organspende


Die Transplantationsmedizin erfordert erhebliche medizinische, organisatorische und finanzielle Ressourcen.


Für 2026 wurde für die Koordination der postmortalen Organspende und damit verbundene Aufgaben ein Gesamtbudget von rund 139,5 Millionen Euro vereinbart.


Darin enthalten sind unter anderem die Organisation der Organspende, die Aufwandserstattung der Entnahmekrankenhäuser, die Finanzierung der Transplantationsbeauftragten und der Organtransport.


Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes werden für 2026 36.174 Euro je transplantiertem Organ ohne eigenständigen Flugtransport kalkuliert. Bei einem solchen Flugtransport beträgt der entsprechende Satz 56.317 Euro.


Die eigentliche Transplantationsoperation und die medizinische Versorgung des Empfängers werden gesondert finanziert.


Diese Beträge sind keine Gewinnangaben, sondern dienen der Finanzierung eines komplexen medizinischen Systems. Gleichwohl sind Fragen nach Transparenz, angemessener Vergütung, Kontrolle und dem Umgang mit möglichen Fehlanreizen berechtigt.


Dabei ist ebenso wichtig, die medizinischen Leistungen und den Aufwand der beteiligten Fachkräfte anzuerkennen.


Sonnenstrahlen fallen zwischen hohen Bäumen hindurch auf den schattigen Waldboden.
Unser Leben ist endlich. Doch jeder Augenblick kann von Bedeutung sein.

Unser Leben ist endlich


Medizinischer Fortschritt kann Leben retten, Leiden lindern und Menschen wertvolle zusätzliche Lebenszeit ermöglichen.


Und dennoch bleibt unser Leben endlich.


Durch meine persönlichen Verluste und die Begleitung sterbender Menschen ist mir diese Endlichkeit sehr bewusst geworden.


Ich habe erfahren, wie unterschiedlich Menschen mit dem nahenden Tod umgehen. Wie viel Hoffnung, Angst, Liebe, aber auch Frieden in dieser Lebensphase liegen können.


Dabei ist mir eines besonders wichtig geworden: Ein Mensch braucht nicht immer noch mehr medizinische Möglichkeiten. Manchmal braucht er vor allem jemanden, der da ist, zuhört, seine Wünsche respektiert und auch das Loslassen mit ihm aushält.


Das bedeutet nicht, auf medizinische Hilfe zu verzichten. Es bedeutet, den Menschen mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen.


Ich wünsche mir, dass wir als Gesellschaft wieder offener über unsere Sterblichkeit sprechen – nicht erst dann, wenn eine schwere Erkrankung uns dazu zwingt.


Gerade solange wir gesund sind, kann es wertvoll sein, uns mit unserer eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen, persönliche Wünsche zu klären und unseren Willen rechtzeitig festzuhalten – nicht nur zur Organspende, sondern auch zu medizinischen Behandlungen und zur Gestaltung unseres Lebensendes.


Das gibt uns selbst Orientierung und kann unsere Angehörigen in einer ohnehin schweren Situation erheblich entlasten.


Selbstbestimmung bedeutet für mich auch, dass wir uns mit unserem eigenen Sterben auseinandersetzen dürfen – und dass unsere Wünsche und Entscheidungen respektiert werden, selbst wenn andere Menschen anders entscheiden würden.


Ein Gedanke, der Cicely Saunders, der Begründerin der modernen Hospizbewegung, zugeschrieben wird, bringt für mich eine wesentliche Haltung der Hospizarbeit zum Ausdruck:


„Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben.“


Denn die Auseinandersetzung mit unserer Endlichkeit kann auch unseren Blick auf das Leben verändern.


Die Widerspruchsregelung – eine Frage der Selbstbestimmung


Am 16. Januar 2020 entschied sich der Deutsche Bundestag gegen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.


Inzwischen liegen erneut Gesetzentwürfe zur Einführung einer solchen Regelung vor. Am 4. November 2026 findet dazu eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Eine gesetzliche Entscheidung steht noch aus.


Nach der derzeit geltenden Regelung ist eine Organentnahme nur mit entsprechender Zustimmung zulässig. Liegt keine eigene Erklärung vor, werden die Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.


Die vorgeschlagene Widerspruchsregelung würde diesen Grundsatz verändern: Wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, könnte grundsätzlich als Organ- oder Gewebespender infrage kommen. Angehörige sollen weiterhin einbezogen werden, um einen bekannten entgegenstehenden Willen festzustellen.


Befürworter erhoffen sich davon mehr Organspenden, bessere Chancen für wartende Patienten und eine Entlastung der Angehörigen.


Kritiker fragen hingegen, ob das Ausbleiben eines Widerspruchs tatsächlich als ausreichende Grundlage für eine Organentnahme gelten kann.


Was ist mit Menschen, die sich nicht ausreichend informiert haben? Mit Menschen, denen sprachliche, digitale oder bürokratische Verfahren schwerfallen? Wie kann sichergestellt werden, dass eine Entscheidung wirklich informiert und freiwillig ist?


Eine weitere Möglichkeit wird ebenfalls diskutiert: die bestehende Entscheidungsregelung weiterzuentwickeln, die Aufklärung zu verbessern und die Dokumentation persönlicher Entscheidungen zu erleichtern.


Eine Entscheidung, die Respekt verdient


Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zutiefst persönlich.


Sie berührt medizinische Hoffnungen, ethische Grundüberzeugungen, spirituelle Vorstellungen und das Recht jedes Menschen, über seinen eigenen Körper zu bestimmen.


Ein Mensch, der sich bewusst für eine Organspende entscheidet, verdient ebenso Respekt wie jemand, der sich dagegen entscheidet.


Wichtig ist, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich umfassend und ergebnisoffen zu informieren, ihren Willen festzuhalten und mit ihren Angehörigen darüber zu sprechen.


Vielleicht liegt darin eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft: nicht nur über die Möglichkeiten der modernen Medizin zu sprechen, sondern auch darüber, was Würde, Freiheit und Selbstbestimmung am Lebensende bedeuten.


Wie können wir die Hoffnung auf ein Weiterleben durch eine Transplantation achten und gleichzeitig sicherstellen, dass die persönliche Entscheidung über den eigenen Körper respektiert wird?


Quellen und weiterführende Informationen


Deutscher Bundestag: Debatte über die Widerspruchsregelung vom 24. September 2026, Gesetzentwürfe und Gegenantrag.https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-transplantationsgesetz-1211264

Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Organspende am 4. November 2026.https://www.bundestag.de/ausschuesse/gesundheit/anhoerungen/1225752-1225752

GKV-Spitzenverband: Finanzierung der Koordination postmortaler Organspenden, DSO-Budget 2026.https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/transplantation/koordinierung_dso/koordinierung_dso.jsp

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Informationen über Hirntod, Organentnahme und den Umgang mit Angehörigen.https://www.organspende-info.de/


Bildnachweis und Fotorechte

Alle in diesem Beitrag verwendeten Fotografien sind eigene Aufnahmen.

© Sabine Nickel – Alle Rechte vorbehalten.

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